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 KOSTENÃœBERNAHME

DER OSTEOPATHIE BEHANDLUNGEN

Der Preis für eine Osteopathische Behandlung richtet sich nach deren Dauer.

Die meisten Krankenkassen vergüten Osteopathische Behandlungen ohne ärztliche Überweisung im Rahmen von Zusatzversicherungen für Komplementär- und Alternativmedizin. Der Umfang der Rückerstattung hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Bitte informieren Sie sich im Voraus in wie weit sich Ihre Kasse an den Behandlungskosten beteiligt.

Als Osteopathin D.O. bin ich bei folgenden Registern und Kassen anerkannt: EMR (erweitertes medizinisches Register), ASCA (Stiftung zur Anerkennung der Alternativ- und Komplementärmedizin), Visana und EGK.   

Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

 

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Ab den 1. Januar 2018 wird neu mit den ab denn gesetzlich geltenden Richtlinien, dem Tarif 590,

abgerechnet. Der Tarif 590 ist eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG).

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